Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)1
der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh
(Stand Juli 2026)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh (im Folgenden kurz als „AAB“ bezeichnet) gelten für sämtliche rechtliche und faktische Tätigkeiten sowie gerichtliche, behördliche, außergerichtliche und/oder außerbehördliche Vertretungshandlungen und Rechtsberatungsleistungen, die die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und alle für sie Tätigen für Mandantinnen/Mandanten im Zuge eines zwischen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und Mandantinnen/Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses (im Folgenden auch als „Mandat“ bezeichnet) vornimmt. Sie gelten auch für sämtliche sonstige Vorkehrungen von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh im soeben angeführten Sinn.
Die Auftragsbedingungen gelten sowohl für bestehende Mandate als auch für jedes neue Mandat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Auftrag und Vollmacht
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist berechtigt und verpflichtet, Mandantinnen/Mandanten so zu vertreten, als dies zur Erfüllung des Mandats notwendig und zweckdienlich ist. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh nicht verpflichtet, den Mandantinnen/Mandanten auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.
Mandantinnen/Mandanten haben gegenüber buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh auf deren Verlangen eine schriftliche Vollmacht zu unterfertigen. Diese Vollmacht kann auf die Vornahme je nach Mandat auch nur auf einzelne, genau bestimmte oder auf sämtliche mögliche Tätigkeiten, Vertretungshandlungen und/oder Rechtsberatungsleistungen und damit verbundene Rechtsgeschäfte bzw. Rechtshandlungen gerichtet sein. Diese AAB gelten aber auch für ein Mandat ohne gesonderte Unterfertigung einer schriftlichen Vollmacht.
3. Grundsätze der Vertretung
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh hat die ihr im Rahmen eines Mandats anvertraute Vertretung gemäß dem Gesetz zu führen und die Rechte und Interessen der Mandantinnen/Mandanten gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist berechtigt, ihre Tätigkeiten und/oder Leistungen nach eigenem Ermessen vorzunehmen und alle Schritte zu ergreifen und vorzukehren, insbesondere Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, solange dies dem Mandat, dem Gewissen der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh oder dem Gesetz nicht widerspricht.
Erteilen Mandantinnen/Mandanten der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh eine Weisung, deren Befolgung mit auf Gesetz oder sonstigem Standesrecht (wie zB den „Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes“ [RL-BA 2015] und/oder der Spruchpraxis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter/der Berufungs- und der Disziplinarsenate beim Obersten Gerichtshof) beruhenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung des Rechtsanwaltes unvereinbar ist, hat die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh die Weisung abzulehnen. Sind Weisungen aus Sicht der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh für Mandantinnen/Mandanten unzweckmäßig oder sogar nachteilig, wird die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh vor der Durchführung die Mandantinnen/Mandanten auf die möglicherweise drohenden nachteiligen Folgen hinweisen.
Bei Gefahr im Verzug ist die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh berechtigt, auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen oder zu unterlassen, wenn dies im Interesse der Mandantinnen/Mandanten dringend geboten erscheint.
4. Informations- und Mitwirkungspflichten der Mandantinnen/der Mandanten
Nach Erteilung des Mandats sind Mandantinnen/Mandanten verpflichtet, der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh, ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und sämtlichen für sie Tätigen sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen und zweckmäßigen Unterlagen, Urkunden, Informationen, Daten und Beweismittel unbeschränkt zugänglich zu machen. Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind berechtigt, die Richtigkeit der zugänglich gemachten Informationen, Tatsachen, Unterlagen, Urkunden, Daten und Beweismittel anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit/Fehlerhaftigkeit nicht offenkundig ist.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh bzw. ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben durch gezielte Befragung Mandantinnen/Mandanten und/oder andere geeignete Mittel auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des Sachverhaltes hinzuwirken. Bezüglich der Richtigkeit ergänzender Informationen gilt der zweite Satz von Punkt 4.1.
Während des aufrechten Mandats sind Mandantinnen/Mandanten verpflichtet, der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
Wird die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh als Vertragserrichter tätig, sind der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern von den Mandantinnen/Mandanten sämtliche erforderlichen Informationen zu erteilen, die für die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr sowie Immobilienertragsteuer und/oder sonstige Steuern, Abgaben und Gebühren notwendig sind. Nimmt die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh auf Basis der von Mandantinnen/Mandanten erteilten, für die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh nicht erkennbar falschen Informationen die Selbstberechnungen vor, ist die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh diesbezüglich von jeglicher Haftung Mandantinnen/Mandanten gegenüber befreit. Mandantinnen/Mandanten sind hingegen verpflichtet, die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh im Fall von Vermögensnachteilen, falls sich die Unrichtigkeit der Informationen der Mandantinnen/Mandanten herausstellen sollte, schad- und klaglos zu halten.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet, bei Geldwäsche geneigten Geschäften bestimmte Prüfungshandlungen zu setzen. Dazu zählen etwa die Feststellung der Parteien, des oder der wirtschaftlichen Eigentümer sowie deren Identität. Ebenso hat die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh den Zweck des Geschäfts und gegebenenfalls die Mittelherkunft zu prüfen. Die Mandantinnen/Mandanten sind bei derartigen Geschäften verpflichtet, der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh alle in diesem Zusammenhang angeforderten Informationen und entsprechende Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß ohne Verzug zu erteilen und/oder zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh derartige Informationen im Auftrag einer involvierten Bank anfordert.
5. Verschwiegenheitsverpflichtung und Ausnahmen davon
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist zur Verschwiegenheit über alle ihr anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Mandantinnen/Mandanten gelegen ist.
Soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh (insbesondere Ansprüchen auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh (insbesondere Schadenersatzforderungen der Mandantinnen/Mandanten oder Dritter gegen die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh) erforderlich ist, sind die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und sämtliche ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.
Den Mandantinnen/Mandanten ist bekannt, dass die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh aufgrund gesetzlicher Anordnungen in bestimmten Fällen verpflichtet ist, Auskünfte oder Meldungen an Behörden zu erstatten, ohne die Zustimmung des Mandanten einholen zu müssen; insbesondere wird auf die Bestimmungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung hingewiesen sowie auf Bestimmungen des Steuerrechts (zB Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, GMSG etc).
Die Mandantinnen/Mandanten können buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh jederzeit von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden. Die Entbindung von der Verschwiegenheit enthebt die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob ihre Aussage dem Interesse der Mandantinnen/Mandanten entspricht. Werden die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und/oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter als Mediator oder als Collaborative Lawyer tätig, haben die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter trotz Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht das Recht auf Verschwiegenheit in Anspruch zu nehmen.
6. Berichtspflicht
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh hat Mandantinnen/Mandanten über die von ihr vorgenommenen Handlungen im Zusammenhang mit dem Mandat in angemessenem Ausmaß mündlich oder schriftlich in Kenntnis zu setzen.
7. Unterbevollmächtigung und Substitution
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist berechtigt, sich durch einen anderen Rechtsanwalt und/oder eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten zu lassen (Unterbevollmächtigung).
Im Fall vorübergehender Verhinderung darf die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gemäß § 14 RAO den Auftrag oder einzelne Teilhandlungen an einen anderen Rechtsanwalt und/oder eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft weitergeben (Substitution).
Bei Unterbevollmächtigung oder Substitution an einen anderen Rechtsanwalt haften die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nur für Auswahlverschulden.
8. Honorar
Wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, hat die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh für ihre Tätigkeiten Anspruch auf ein angemessenes Honorar.
Auch bei Vereinbarung eines gegenüber dem RATG ermäßigten Honorars gebührt der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh zusätzlich dazu auch der vom Gegner über dieses Honorar hinaus erstrittene Kostenersatzbetrag, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann.
Zu dem der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh gebührenden/mit ihr vereinbarten Honorar sind die Umsatzsteuer und sonstige Steuern, Abgaben und/oder Gebühren im jeweils gesetzlichen Ausmaß, die erforderlichen und angemessenen Spesen (zB für Fahrtkosten, Telefon, Telefax, Kopien) sowie die im Namen der Mandantinnen/Mandanten entrichteten Barauslagen (wie vor allem Gerichtsgebühren, Eintragungsgebühren, Sachverständigengebühren) hinzuzurechnen und von den Mandantinnen/Mandanten gemeinsam mit dem Honorar zu bezahlen.
Die Mandantinnen/Mandanten nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine von der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu verstehen ist, weil das Ausmaß der von der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
Der Aufwand für die Abrechnung und Erstellung der Honorarnoten wird von buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Aufwand, der durch die auf Wunsch der Mandantinnen/Mandanten durchgeführte Übersetzung von Leistungsverzeichnissen in eine andere Sprache als Deutsch entsteht. Verrechnet wird zudem, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, der Aufwand für auf Verlangen der Mandantinnen/Mandanten verfasste Briefe an Wirtschaftsprüfer der Mandantinnen/Mandanten, in denen zB der Stand anhängiger Causen, eine Risikoeinschätzung für die Rückstellungsbildung und/oder der Stand der offenen Honorare zum Abschlussstichtag angeführt werden.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist zu jedem Zeitpunkt, jedenfalls aber monatlich oder quartalsmäßig, berechtigt, Honorarnoten zu legen und Honorarvorschüsse zu verlangen.
Sofern Mandantinnen/Mandanten mit der Zahlung des gesamten oder eines Teiles des Honorars in Verzug geraten, haben diese ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs zusätzlich die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 4% p.a. an die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh zu zahlen. Haben Mandantinnen/Mandanten den Zahlungsverzug verschuldet, so haben diese an die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh den darüberhinausgehenden tatsächlichen Zinsschaden zu ersetzen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere nach § 1333 ABGB) der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh bleiben davon unberührt.
Sämtliche zur Erfüllung des Mandats entstehenden gerichtlichen und behördlichen Kosten (wie etwa Gerichtsgebühren oder Barauslagen) sowie Spesen (wie etwa wegen zugekaufter Fremdleistungen) können von der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh den Mandantinnen/Mandanten zur direkten Begleichung übermittelt werden. Mandantinnen/Mandanten haben diesfalls eine direkte Begleichung der Kosten fristgerecht vorzunehmen.
Bei Erteilung eines Auftrages durch mehrere Mandantinnen/Mandanten in einer Rechtssache haften diese solidarisch für alle daraus entstehenden Forderungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh, soweit die Leistungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh aus dem Mandat nicht teilbar sind und nicht ausdrücklich nur für einen Mandanten/eine Mandantin erbracht wurden.
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh sowie sämtlicher für die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh Tätigen bei Beratung, Vertretung, Verfassung von Verträgen, Erstattung von Gutachten und/oder Ratschlägen und/oder bei Erbringung sonstiger Leistungen für Mandantinnen/Mandanten ist auf € 2.400.000,- (in Worten: Euro zwei Millionen vierhunderttausend) beschränkt. Eine über diesen Höchstbetrag hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine allfällige Haftung gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Eine Schadenersatzhaftung jener Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung des jeweiligen Mandats nicht befasst sind, wird jedenfalls ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für grob als auch leicht fahrlässige Schadenszufügung; wenn Mandantinnen/Mandanten Verbraucherinnen/Verbraucher sind, jedoch nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung.
Der gemäß Punkt 9.1. geltende Haftungshöchstbetrag umfasst alle gegen die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh sowie sämtliche für die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh Tätigen wegen fehlerhafter Beratung und/oder Vertretung bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz oder Preisminderung. Dieser Haftungshöchstbetrag umfasst allerdings nicht Ansprüche von Mandantinnen/Mandanten auf Rückforderung des geleisteten Honorars. Allfällige Selbstbehalte verringern die Haftung nicht. Der gemäß Punkt 9.1. geltende Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Mandantinnen/Mandanten) ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkte 9.1. und 9.2. gelten auch zugunsten aller für die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh (als deren Gesellschafter, Geschäftsführer, angestellte Rechtsanwälte oder in sonstiger Funktion) tätigen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, Mediatorinnen/Mediatoren und sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh sowie sämtliche für die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh Tätigen haften für im Rahmen der Leistungserbringung mit einzelnen Teilleistungen beauftragte Dritte (insbesondere externe Gutachter), die keine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder Gesellschafterinnen/Gesellschafter der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh sind, nur bei Auswahlverschulden.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh haftet nur gegenüber ihren Mandantinnen/Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Mandantinnen/Mandanten sind verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns der Mandantinnen/Mandanten mit Leistungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh in Berührung geraten, bei sonstiger Schad- und Klagsloshaltung der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Als ausländisches Recht gilt auch das Recht der EU-Mitgliedstaaten.
10. Rechtsschutzversicherung des Mandanten
Verfügen Mandantinnen/Mandanten über eine Rechtsschutzversicherung, so haben diese dies der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh unverzüglich bekanntzugeben und die erforderlichen Unterlagen (soweit verfügbar) vorzulegen/zu übermitteln.
Die Bekanntgabe einer Rechtsschutzversicherung durch Mandantinnen/Mandanten und die Erwirkung rechtsschutzmäßiger Deckung durch die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh lässt den Honoraranspruch der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh gegenüber Mandantinnen/Mandanten unberührt und ist nicht als Einverständnis der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh anzusehen, sich mit dem von der Rechtsschutzversicherung Geleisteten als Honorar zufrieden zu geben.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist nicht verpflichtet, das Honorar von der Rechtsschutzversicherung direkt einzufordern, sondern kann das gesamte Honorar direkt von Mandantinnen/Mandanten einfordern.
11. Beendigung des Mandats
Das Mandat kann von der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh oder von den Mandantinnen/Mandanten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit aufgelöst werden. Der Honoraranspruch der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh für bis dahin erbrachte Leistungen/Tätigkeiten bleibt davon unberührt.
Im Falle der Auflösung durch Mandantinnen/Mandanten oder durch die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh hat letztere für die Dauer von 14 Tagen die Mandantinnen/Mandanten insoweit noch zu vertreten, als dies nötig ist, um die Mandantinnen/Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn die Mandantinnen/Mandanten das Mandat widerruft und damit zum Ausdruck bringt, dass er eine weitere Tätigkeit der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh nicht wünscht.
12. Herausgabepflicht
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh hat nach Beendigung des Mandats auf Verlangen den Mandantinnen/Mandanten die ihnen gehörigen Urkunden im Original zurückzustellen. Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.
Soweit der Mandantinnen/Mandanten nach Ende des Mandats nochmals Kopien von Schriftstücken verlangen, die die im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten haben, sind die Kosten in Höhe von EUR 1,- pro Seite von den Mandantinnen/Mandanten zu tragen.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren. Sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Die Mandantinnen/Mandanten sind damit einverstanden, dass Akten (auch Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht von der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh vernichtet werden.
13. Rechtswahl, Streitbeilegung und Gerichtsstand
Diese AAB und das durch diese geregelte Vertragsverhältnis (Mandat) unterliegen ausschließlich österreichischem materiellem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Sollte es zwischen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und Mandantinnen/Mandanten zu Streitigkeiten über das Honorar kommen, steht es den Mandantinnen/Mandanten frei, eine Überprüfung des Honorars durch die Rechtsanwaltskammer Wien, Ertlgasse 2/Rotenturmstraße 13, 1010 Wien (Tel.:+43 1 533 27 18; Fax: +43 1 533 27 18 44; http://www.rak-wien.at) zu verlangen. Stimmt die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh in der Folge der Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer Wien zu, führt dies zu einer außergerichtlichen kostenlosen Überprüfung der Angemessenheit des Honorars. Als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle wird in Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und Mandantinnen/Mandanten auch die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Die Mandantinnen/Mandanten nehmen zur Kenntnis, dass die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass sie im Falle einer Streitigkeit mit ihr erst entscheiden wird, ob sie einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zustimmt oder nicht.
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch diese AAB geregelten Mandat, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh in 1190 Wien, Sieveringer Straße 122 vereinbart. Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen Mandantinnen/Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel Mandantinnen/Mandanten ihren Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat. Gegenüber Mandantinnen/Mandanten, die Verbraucherinnen/Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandsregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz.
14. Kommunikation
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und alle für sie Tätigen sind berechtigt, mit dem Mandantinnen/Mandanten – soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist – in jeder der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und den für sie Tätigen geeignet erscheinenden Weise zu korrespondieren, insbesondere auch über Mail mit jener E-Mail-Adresse, die die Mandantinnen/Mandanten der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh zum Zweck der Kommunikation unter einem bekannt gibt. Schicken Mandantinnen/Mandanten ihrerseits E-Mails an die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und/oder an die für diese Tätigen von anderen E-Mail-Adressen aus, so ist die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh berechtigt, mit den Mandantinnen/Mandanten auch über diese E-Mail-Adressen zu kommunizieren, sofern Mandantinnen/Mandanten diese Kommunikation nicht zuvor ausdrücklich ablehnen. Nach diesen AAB schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax und/oder E-Mail abgegeben werden. Erklärungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und aller für sie Tätigen an Mandantinnen/Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die von Mandantinnen/Mandanten bekannt gegebenen Adressen oder sonstige Kontaktdaten versandt werden.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und alle für sie Tätigen sind ohne anders lautende schriftliche Weisung der Mandantinnen/Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit den Mandantinnen/Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Die Mandantinnen/Mandanten erklären, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) und über die Möglichkeit der Nutzung von Verschlüsselungsprogrammen informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
Wird der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und/oder ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Mandantinnen/Mandanten oder deren Sphäre eine E-Mail zugesendet, die nicht an die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und/oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich adressiert ist, sondern cc (in Kopie) oder bcc übermittelt wird, sind die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und/oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ohne ausdrücklichen Auftrag nicht verpflichtet, diese Zusendung (E-Mail) zu lesen auf diese zu reagieren und/oder diese Zusendung (E-Mail) zu bearbeiten.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AAB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern die Mandantinnen/Mandanten nicht Verbraucherinnen/Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind.
Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh ist berechtigt, die den Mandantinnen/Mandanten und/oder ihr Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit zu verarbeiten, speichern, zu überlassen und zu übermitteln (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung der, der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh von den Mandantinnen/Mandanten übertragenen, Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen der buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh (wie vor allem die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr [webERV], im Zuge der sonstigen Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und/oder Gegnern und gegnerischen Rechtsvertretern, der Verwendung von Archivium) ergibt. Über die Zwecke und die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden die Mandantinnen/Mandanten auch durch eine gesonderte Datenschutzinformation informiert.
Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser AAB oder des durch die Auftragsbedingungen geregelten Mandatsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AAB unberührt. Die buchleitner rabl rechtsanwalts gmbh und die Mandantinnen/Mandanten verpflichten sich diesfalls, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung zu ersetzen.
1 Fett gedruckte Passagen der AAB sind besonders zu beachten!